Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Studie: Bis zu 50 Prozent der Online-Versicherer handeln möglicherweise rechtswidrig

Studie: Bis zu 50 Prozent der Online-Versicherer handeln möglicherweise rechtswidrig

Archivmeldung vom 05.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Europäische Union möchte die Interessen der Verbraucher im Fernabsatzgeschäft von Versicherungen besser schützen. Dafür hat sie in der Insurance Distribution Directive (IDD) festgesetzt, wie Versicherungsvermittler im bestmöglichen Interesse der Kunden handeln sollen.

Eine aktuelle Studie der Managementberatung 67rockwell zeigt nun, dass die Umsetzung dieser Regelung in Deutschland nur teilweise gelingt. Die gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund und Dr. Maximilian Teichler, Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Versicherungsmanagement, durchgeführte Studie belegt, dass ein erheblicher Teil der deutschen Versicherer offensichtlich signifikante Probleme hat, die geforderten Standards umzusetzen.

Etwa 30 Prozent der online vertreibenden Versicherer handeln möglicherweise rechtswidrig. Im Bereich Komposit - Versicherer, die verschiedene Sparten der Sach- und Unfallversicherungen betreiben - sind es sogar bis zu 50 Prozent.

"Es ist ausgesprochen bedenklich, dass es trotz erheblicher Investitionen in die Digitalisierung nur wenige deutsche Versicherer schaffen, ihren Kunden online eine vollständige und rechtskonforme Antragsstrecke bis zum Produktabschluss anzubieten", fasst Tim Braasch, Leiter der Studie und Geschäftsführender Gesellschafter von 67rockwell die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.

Die Folgen können schwerwiegend sein. "Versicherer und Vermittler sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie sich unter Umständen serienmäßige Probleme ins Haus holen", so Prof. Dr. Matthias Beenken. Deutsches und europäisches Recht stimme vor allem in Bezug auf die Frage-, Aufklärungs- und Beratungsanforderungen nicht überein. Das deutsche Recht vermenge Frage-, Aufklärungs- und Beratungspflichten und erwecke den Eindruck, mit einem Beratungsverzicht entfiele auch die Frage- und die Aufklärungspflicht. Diese sind im europäischen Recht jedoch unverzichtbar. Sie werden dort als "Standards für den Vertrieb ohne Beratung" bezeichnet.

"Dabei lassen sich die Standards für den Vertrieb ohne Beratung laut IDD mit einem durchaus vertretbaren Aufwand umsetzen. Kunden treffen dann bewusstere Entscheidungen und sind enger an das Unternehmen gebunden", erklärt Dr. Maximilian Teichler.

Als "Königsweg" der Versicherer, so zeigt die Studie, wird ein Ansatz aus "Beratung und Beratungsverzicht" genutzt. Dem gegenüber steht das von den Vergleichsportalen gewählte Modell aus "Beratung ohne Beratungsverzicht", wobei beide Modelle den Begriff "Beratung" meist nur als Erfüllung der gesetzlichen Fragepflicht verstehen, nicht aber als Beratung im Sinne der IDD.

"Häufig wird durch das Erstellen eines Beratungsprotokolls über die eigentlich fehlende Beratung hinweggetäuscht", so Tim Braasch. "Nur die konsequente Orientierung an Artikel 20 IDD inklusive der obligatorischen Fragen nach Wünschen und Bedürfnissen des Kunden, dem Angebot eines dazu passenden Vertrages inklusive der Begründung sowie die erforderliche Dokumentation schaffen hier die dringend notwendige und gewünschte Rechtssicherheit - sowohl für Kunden als auch für Versicherungsunternehmen und Vermittler."

Über die Autoren der Studie:

Tim Braasch, Leiter der Studie, ist Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der 67rockwell Consulting GmbH, einer auf die Versicherungswirtschaft fokussierten Managementberatung. Innerhalb von 67rockwell verantwortet er die Bereiche Unternehmensstrategie, Marketing und Vertrieb. Aktuell berät er seine nationalen und internationalen Kunden insbesondere in Fragen des profitablen Wachstums und der operativen Exzellenz.

Prof. Dr. Matthias Beenken lehrt Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund. Seine Schwerpunkte in Lehre, Forschung und Publikationen sind der Wandel des Versicherungsvertriebs und des Versicherungsmarketings durch Regulierung und veränderte Marktverhältnisse.

Dr. Maximilian Teichler ist Inhaber der Kanzlei für Versicherungsmanagement in Hamburg, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der Hamburg School of Business Administration (HSBA) und ehemaliges Mitglied der Reformkommission des Versicherungsvertragsrechts (VVG).

Quelle: 67rockwell Consulting GmbH (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte hart in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige