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Utz Claassen verliert 265 Mio. USD-Klage gegen Hannes Kuhn, London

Archivmeldung vom 06.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende für 74 Tage der inzwischen insolventen Solar Millennium AG, Erlangen verliert durch 3 Instanzen den Schadensersatzprozess gegen den Solar Millennium-Mitbegründer Hannes Kuhn.

Prof. Dr. Utz Claassen hat den Mitbegründer der Solar Millennium AG, Hannes Kuhn, auf Schadenersatz vor kalifornischen Gerichten verklagt, der nach seinen Angaben mindestens $ 265 Mio. betragen sollte. Diese Klage ist nunmehr vom Supreme Court auch letztinstanzlich als unzulässig abgewiesen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die internationale Rechtsanwaltsgesellschaft Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP ist seit 2012 mit der umfassenden anwaltschaftlichen Vertretung Kuhns betraut. Das Büro in San Francisco hat die gerichtliche Vertretung übernommen, die vom Münchener Büro mitkoordiniert wurde.

Die Entscheidung des Supreme Courts bestätigt die Rechtsauffassung, die Hannes Kuhn von Beginn an vertreten hat. Ebenso damit die Urteile der beiden Vorinstanzen, die ebenfalls Claassens Klage als unzulässig abwiesen.

Dr. Jörg Ritter, Partner von Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP in München, dazu: "Die durch Claassen erhobene unzulässige Klage erscheint mutwillig. Das Kapitel angeblicher Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe gegen unseren Mandanten ist hiermit beendet." Claassen wurde bei dem Rechtsstreit durch alle Instanzen von der US-Kanzlei Mayer & Brown LLP vertreten.

Quelle: Büro Prof. Moritz Hunzinger (ots)

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