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Jeder fünfte Miet-Vertrag hat Mindestlaufzeit

Archivmeldung vom 23.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ImmobilienNews / pixelio.de
Bild: ImmobilienNews / pixelio.de

Deutschlands Vermieter wenden bei Neuvermietungen immer häufiger Vertragsklauseln zu Mindestmietdauern an. Der "Bild-Zeitung" sagte Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes: "Rund 20 Prozent aller Mietwohnungen werden nur noch mit Anti-Auszug-Klausel vergeben."

Wer eine neue Wohnung anmieten wolle, müsse einen für mehrere Jahre geltenden Mietvertrag unterschreiben. Vor Ablauf des Vertrages könne die Wohnung dann von Seiten des Mieters nicht gekündigt werden. Zudem müsse der Mieter sich auf Staffelmietverträge mit jährlich steigenden Mieten einlassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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