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Makler nutzen neue Tricks gegen "Bestellerprinzip"

Archivmeldung vom 08.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Trotz neuer gesetzlicher Regeln gelingt es etlichen Maklern immer noch, Wohnungsuchende zur Kasse zu bitten. Nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" wenden manche Wohnungsvermittler neue Tricks an, um das seit gut zwei Monaten in Deutschland geltende Bestellerprinzip zu umgehen. Es legt fest, dass bei der Vermittlung einer Mietwohnung derjenige die Courtage bezahlen muss, der den Makler angeheuert hat.

In den meisten Fällen wäre das der Vermieter. Doch einige Makler versuchen, die Kosten dennoch auf die Mieter abzuwälzen - etwa indem sie von den Wohnungssuchenden verlangen, rückwirkend einen "Suchauftrag" zu unterschreiben, der suggeriert, die Mieter hätten den Makler bestellt. Andere dagegen verlangen seit Kurzem eine "Vertragsausfertigungsgebühr" von mehreren hundert Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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