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Mehr ausgewiesene Ausländer bleiben in Deutschland

Archivmeldung vom 08.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

In Deutschland haben sich zuletzt wieder mehr Ausländer aufgehalten, die eigentlich wegen einer Ausweisung das Land verlassen sollten, der Aufforderung aber nicht nachgekommen sind. Insgesamt waren zum Stichtag 30. Juni 2021 im Ausländerzentralregister 317.636 Personen mit einer Ausweisungsverfügung erfasst. Davon hielten sich aber mehr als 31.300 noch in Deutschland auf, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt.

Im Jahr zuvor waren es knapp 30.000 Ausländer gewesen, die trotz Verfügung noch in Deutschland waren. Als ein Grund dafür gilt, dass wegen der Corona-Pandemie der Reiseverkehr eingeschränkt war. So gab es wegen der Auswirkungen der Corona-Krise bundesweit auch deutlich weniger Abschiebungen.

Dabei ist die Zahl der Ausweisungen nach einem Höchststand 2019 inzwischen wieder nach unten gegangen. Demnach ergingen 2020 insgesamt 8257 entsprechende Verfügungen gegen Ausländer. Das waren 25 Prozent weniger als noch 2019, als die Ausländerbehörden noch 11.081 Ausländer ausgewiesen hatten. Die meisten Verfügungen richteten sich im vergangenen Jahr gegen Ukrainer (1133), Albaner (973) und Serben (571). In fast 90 Prozent der Fälle handelte es sich um Männer. Der rückläufige Trend setzte sich auch im ersten Halbjahr dieses Jahres fort, als 3714 Menschen ausgewiesen wurden. Im Langfristvergleich zeigt sich aber, dass die Zahlen fast doppelt so hoch wie vor zehn Jahren liegen: Im Jahr 2010 hatte es erst 4247 Ausweisungen gegeben.

Die Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung und nicht zu verwechseln mit einer Abschiebung. Ausländer können ausgewiesen werden, wenn von ihnen nach Einschätzung der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie eine Straftat begangen haben. Die Betroffenen müssen Deutschland verlassen und dürfen nicht wieder einreisen. Folgen sie der Verfügung nicht, können sie abgeschoben werden. Nach Bundesländern ergingen wie schon in den Vorjahren die meisten Verfügungen - etwa ein Fünftel - in Baden-Württemberg (1630), gefolgt von Bayern (1433) und Berlin (407).

Die Linksfraktion kritisierte das Vorgehen gegen Menschen, die wegen einer Straftat ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Innenexpertin Ulla Jelpke sagte: "Davon sind auch Personen betroffen, die seit Jahrzehnten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und durch die Ausweisung aus allen sozialen Bezügen gerissen werden. Diese Politik halte ich für grundfalsch." Wenn Menschen nach Absitzen ihrer Strafe abgeschoben würden, so die Links-Politikerin, "haben wir es mit einer ungerechten Doppelbestrafung zu tun, die nur Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betrifft und eines Rechtsstaats unwürdig ist".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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