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EU zwingt Telefon-Hersteller zu Ersatzteilen und Reparaturfähigkeit

Archivmeldung vom 18.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Notebook Tablet Handy
Notebook Tablet Handy

Bild: Pixabay

Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich am Freitag auf neue sogenannte "Ökodesign-Regeln" für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone geeinigt. Erstmals müssen die Hersteller dieser Produkte nun bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und Software-Updates gewährleisten, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte.

"Die Verhandlungen sind ein großer Erfolg und ein weiterer Schritt in Richtung einer gelebten Kreislaufwirtschaft, im Einklang mit dem Koalitionsvertrag", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, sie hoffe dass "Massenprodukte wie Smartphones und Tablets" künftig leichter reparierbar seien und werden dadurch langlebiger würden. "Damit kommen wir dem Recht auf Reparatur einen großen Schritt näher", sagte Lemke. Niemand solle mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil ein defekter Akku nicht entnommen werden kann. Konkret müssen die Hersteller Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie z.B. Displays und Akkus, für 7 Jahre zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus sollen Hersteller das Produkt künftig so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Zusätzlich sollen die Hersteller Software Updates für 5 Jahre zur Verfügung stellen. Software- Updates dürfen gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Ferner werden die Rechte von Unternehmen, die Smartphones und Tablets professionell wiederaufbereiten, mit der neuen Verordnung gestärkt. Laut Europäischer Kommission reduziert die neue Ökodesign-Verordnung, zusammen mit der zukünftigen Energielabel-Verordnung, den Primärenergieverbrauch der betroffenen Produkte im Jahr 2030 EU-weit um 13,9 TWh. Die neuen Anforderungen treten nach ihrer Verabschiedung durch die Europäische Kommission im kommenden Jahr in Kraft und gelten nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte, wie es weiter hieß.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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