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Kassenleistungen nicht selbst bezahlen

Archivmeldung vom 20.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gesetzlich Krankenversicherte sollten beim Arzt nicht vorschnell für eine Behandlung bezahlen. Selbst wenn es sich um eine Leistung handelt, deren Kosten die Kasse normalerweise übernimmt, wird das Geld in der Regel nicht nachträglich erstattet, warnt die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Patienten müssen lediglich vierteljährlich die Praxisgebühr von zehn Euro entrichten. Verlangt der Arzt für kassenübliche Leistungen Barzahlung, sollten sich die Patienten an ihre Krankenkasse wenden. Anderes gilt für die "Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGeL): Hier schließt der Patient mit dem Arzt einen Vertrag, bekommt die Rechnung und zahlt selbst.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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