Bamf stellt über 7.000 Asylverfahren wegen mangelnder Mitwirkung ein
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 7.264 Asylverfahren eingestellt, weil Asylbewerber untergetaucht waren oder anderweitig nicht im Verfahren mitwirkten. Das geht aus der Antwort des Bamf auf eine Anfrage der "Welt" hervor.
"In allen vorliegenden Fällen des Nichtbetreibens des Asylverfahrens
erfolgt durch das Bundesamt gemäß Paragraf 33, Absatz 1, des
Asylgesetzes eine Einstellung beziehungsweise eine Ablehnung des
Asylantrags nach angemessener inhaltlicher Prüfung", teilte ein Sprecher
der Behörde der Zeitung mit. Voraussetzung sei, dass die Asylbewerber
schriftlich und gegen Empfangsbestätigung auf diese Rechtsfolgen
hingewiesen worden seien.
Ein "Nichtbetreiben" vermutet das Bamf,
wenn der Ausländer relevante Informationen nach Aufforderung nicht
vorlegt, seinen Anhörungstermin unentschuldigt verpasst oder
untergetaucht ist, also von den Behörden nicht mehr auffindbar ist. Das
Gleiche gilt, wenn der Asylbewerber gegen die Pflicht verstößt, an dem
zugewiesenen Wohnort zu wohnen oder wenn er während des Verfahrens in
die Heimat reist.
Nach der Gesetzesbegründung sei von einem
Untertauchen auszugehen, wenn der Antragsteller für die staatlichen
Behörden nicht mehr auffindbar sei, da ein "nichtauffindbarer
Antragsteller" gegen seine Pflicht der Erreichbarkeit verstoße, sagte
der Bamf-Sprecher. Von einem "Untertauchen" dürfe die Behörde allerdings
nur bei einer ausreichenden Tatsachengrundlage ausgehen. Zu
berücksichtigen sei etwa der Zeitraum der Nicht-Auffindbarkeit. Wenn das
Bamf ein Asylverfahren einstellt, folgt in der Regel eine
Ausreiseaufforderung und eine Abschiebeandrohung.
Zuletzt hatte
der Brandenburger Innenminister René Wilke (parteilos) gefordert, dass
Asylbewerber ihren Asylanspruch verlieren, wenn sie untertauchen. Das
bayerische Innenministerium erklärte auf Anfrage, dass bereits nach
aktueller Rechtslage die Möglichkeit bestehe, bei Untertauchen das
Asylverfahren wegen Nichtbetreibens einzustellen.
"Mit
Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
im Juni 2026 werden hier weitere Verschärfungen in Kraft treten", sagte
eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums der "Welt". Nach der
neuen Asylverfahrensverordnung werde ein Antrag auf internationalen
Schutz im Falle des Untertauchens für stillschweigend zurückgenommen
erklärt. "Eine Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens ist im
Gegensatz zum aktuellen Recht nicht mehr vorgesehen", so die Sprecherin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur