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13,9 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Juni 2023 als im Juni 2022

Archivmeldung vom 13.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2023 um 13,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Mai 2023 hatte sie bereits um 3,1 % gegenüber Mai 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

14,4 % mehr Unternehmensinsolvenzen im April 2023 als im Vorjahresmonat

Im April 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 428 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg um 14,4 % gegenüber April 2022. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt bereits seit August 2022 kontinuierlich zu.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,3 Milliarden Euro. Im April 2022 hatten die Forderungen bei knapp 1,4 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es insgesamt im April 2023 in Deutschland vier Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit zehn Fällen. Dann folgte der Bereich der sonstigen wirtschaftliche Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit acht Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit nur einer Insolvenz je 10 000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.

5,1 % weniger Verbraucherinsolvenzen im April 2023 als im Vorjahresmonat

Im April 2023 gab es 4 906 Verbraucherinsolvenzen. Damit ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im April 2023 um 5,1 % gegenüber dem April 2022 gesunken.

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juni 2023, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem Unternehmensregister als Indikator für den Unternehmensbestand herangezogen.

Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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