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NSA-Skandal Bundesanwaltschaft fordert von Nachrichtendiensten und Bundesministerien Auskünfte

Archivmeldung vom 03.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat alle mit dem NSA-Skandal befassten deutschen Nachrichtendienste sowie die zuständigen Bundesministerien gebeten, ihr Auskünfte zur Sache zu geben, um auf dieser Grundlage über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden. "Mit Blick auf die öffentliche Berichterstattung hatte die Bundesanwaltschaft bereits am 27. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang angelegt, in dem sie zunächst die aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtlichen Sachverhalte strukturiert und analysiert hat", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

"Durch Erkenntnisanfragen an die mit den in Rede stehenden Fragen befassten Bundesbehörden soll nunmehr eine zuverlässige Tatsachengrundlage festgestellt werden, um klären zu können, ob die Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte." Relevant sei Paragraf 99 Strafgesetzbuch, betonte der Sprecher. Darin gehe es um geheimdienstliche Agententätigkeit zulasten der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung der Fakten könne noch eine Weile dauern. Vom Ausgang des Verfahrens hängt unter Umständen auch ab, ob der NSA-Enthüller Edward Snowden von der Bundesanwaltschaft vernommen wird.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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