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Keine Videoüberwachung beim Falschparken

Archivmeldung vom 30.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Daten aus einer Videoüberwachung dürfen nach der gestrigen vom Kabinett beschlossenen Regelung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur dann genutzt werden, wenn diese von erheblicher Bedeutung sind.

Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Falschparken gehören dazu nicht. Innenminister Joachim Herrmann hat deshalb darauf hingewiesen, dass die Kommunen die Videoüberwachung dafür auch nicht einsetzen werden.

Quelle: Bundesministerium des Innern (BMI)


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