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Haftbefehl gegen in Schwerin festgenommenen Syrer erlassen

Archivmeldung vom 01.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehl gegen den am Dienstag in Schwerin wegen Terrorverdachts festgenommenen Syrer erlassen. Es bestehe der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit.

Der 19-Jährige hatte der Karlsruher Behörde zufolge spätestens im Juli 2017 den Entschluss gefasst, "in Deutschland inmitten einer größeren Menschenansammlung einen Sprengsatz zu zünden und dadurch eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten und zu verletzen". Ende Juli habe er damit begonnen, Bauteile und Chemikalien für den Bau der Sprengvorrichtung zu beschaffen. Zudem habe er "über soziale Medien Kontakt zu einer Person, die sich selbst als `Soldat des Kalifats`, also als Mitglied des sogenannten `Islamischen Staates`, ausgab". Die Identität dieser Person sei allerdings bislang nicht geklärt. "Unklar ist auch, inwieweit diese Kontaktperson den Beschuldigten in seinem Tatentschluss bestärkte."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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