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Weniger Widersprüche und Klagen gegenüber Jobcentern

Archivmeldung vom 10.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Die Zahl der Widersprüche und Klagen gegenüber den Jobcentern ist im Jahr 2022 gesunken. Es wurden 403.856 Widersprüche und 50.893 Klagen von Menschen, die sich in Grundsicherung befinden eingereicht, so die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag.

Das seien 9.733 Widersprüche bzw. 10.489 Klagen weniger als 2021 gewesen. Vor allem die Widersprüche gegen Regelbedarf und Mehrbedarf sowie Aufhebung und Erstattung seien niedriger als zuvor gewesen. Auch bei Widersprüchen zu den Themen Einkommen und Vermögen gab es einen Rückgang, der aber etwas schwächer sei als im Jahr zuvor, so die BA. Auch die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen sei weiterhin niedrig und bewege sich wieder auf dem Niveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 39.900 Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt worden sind, sank die Zahl auf knapp 8.100 im vergangenen Jahr. Die Jobcenter hatten allerdings auch weniger Sanktionen aussprechen müssen. Mit Beginn der Pandemie hatte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung vereinfacht. So wurde in vielen Fällen etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen. Zudem wurden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die jeweiligen kommunalen Richtwerte gewesen sind. Diese Vereinfachungen liefen Ende 2022 aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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