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Historiker bezweifelt Wert juristischer Missbrauchs-Studien

Archivmeldung vom 03.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Historiker Thomas Großbölting hält die Aufarbeitung des Missbrauchs in der katholischen Kirche durch Juristen - wie im Erzbistum Köln - für unzureichend. "Das ist eine eingeschränkte Sicht der Dinge, die für das Bemühen um Aufarbeitung nur einen kleinen Teil beiträgt", sagte der Professor für Zeitgeschichte an der Universität Hamburg dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Für das Bistum Münster leitet Großbölting ein eigenes Forschungsprojekt zum Umgang der Bistumsleitung mit Fällen sexualisierter Gewalt. "Das Kerngeschäft des Historikers besteht darin, Vergangenheit aufzuarbeiten. Da haben wir eine ganz andere Expertise als Juristen, die sich auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit menschlichen Verhaltens konzentrieren", sagte Großbölting. Das auf zweieinhalb Jahre angelegte, an Großböltings früherer Wirkungsstätte, der Universität Münster, angesiedelte Projekt eines fünfköpfigen Kernteams von vier Historikern und einer Ethnologin wird nach seinen Angaben vom Bistum mit 1,3 Millionen Euro finanziert.

Im Erzbistum Köln hat Kardinal Rainer Woelki die dortige Studie einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei zum Umgang der Bistumsleitung mit sexuellem Missbrauch wegen angeblicher methodischer Mängel unter Verschluss genommen und den Kölner Strafrechtler Björn Gercke mit einem neuen Gutachten beauftragt.

Zu der umstrittenen Frage nach Aussagen über - noch lebende - Verantwortungsträger verwies Großbölting auf "längst etablierte Standards", wie sie zum Beispiel im Stasi-Unterlagengesetz vorlägen. Auch hier sei es um ein doppeltes Interesse gegangen: die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren und dem Aufklärungsinteresse nachzukommen. Er kündigte an, Verantwortlichkeiten von "relativen Personen der Zeitgeschichte" - Bischöfe, Generalvikare, Personalchefs - in seinem Gutachten klar zu benennen, gegebenenfalls verbunden mit eigenen Einlassungen der Betreffenden.

Seine Untersuchungen ließen erste Charakteristika zum Vorgehen der Bistumsleitung erkennen. Die "bischöfliche Fürsorge" habe sich "lange Zeit immer zuerst auf den Täter" gerichtet. "Dabei geht es darum, die priesterliche Existenz des Mitbruders zu erhalten. Dahinter steckt die Vorstellung vom besonderen Wert des geweihten Priesters. Diesen Status des Einzelnen gilt es aufrechtzuerhalten, weil daran zugleich die Sakralität des Systems hängt. Das war lange Zeit die Denke der Bistumsleitung. Und ich vermute schwer, was wir für Münster feststellen, wird in Köln nicht anders gewesen sein", so Großbölting.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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