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Neue Sicherungsverwahrung JVA Werl: Justizministerium will Denkmalschutz aushebeln

Archivmeldung vom 17.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
JVA Werl: Denkmalgeschützte Dienstwohnungen
JVA Werl: Denkmalgeschützte Dienstwohnungen

Foto: Asio otus
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Beim Bau einer zentralen Unterbringung der landesweit 107 Schwerverbrecher in Sicherungsverwahrung will sich NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) notfalls über Denkmalschutz-Auflagen hinwegsetzen. Die Planung einer neuen therapeutischen Einrichtung neben der Justizvollzugsanstalt Werl sei alternativlos und müsse gegebenenfalls per Bauminister-Entscheidung wegen "übergeordneter Interessen" durchgesetzt werden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums der WAZ-Mediengruppe.

Der Baustart müsse im ersten Halbjahr 2013 erfolgen. Für den Neubau sollen fünf historische Diensthäuser der JVA Werl abgerissen werden, die unter Denkmalschutz des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) stehen. Die LWL-Denkmalpflege hat bereits Einspruch eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung im kommenden Jahr vorgeschrieben. Die zurzeit auf sechs NRW-Einrichtungen verteilten 107 Sicherungsverwahrten müssen bis dahin in einer Anstalt untergebracht werden, die sich klar von einem normalen Gefängnis unterscheidet. Insgesamt gibt es zurzeit in Deutschland 445 Straftäter, die nach Verbüßung ihrer Haft in Sicherungsverwahrung genommen wurden.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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