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Polizei will Blutproben bei Trunkenheit als Beweis vor Gericht abschaffen

Archivmeldung vom 01.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Blutentnahme beim Menschen
Blutentnahme beim Menschen

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am Dienstag startet ein bundesweites Forschungsprojekt der Hochschule der Sächsischen Polizei, das belegen soll, dass Alkoholatemtests bei Verkehrsstraftaten als Beweis vor Gericht ausreichen. Bei dem Projekt werden laut Erlass des NRW-Innenministeriums, der der "Rheinischen Post" vorliegt, Beschuldigte, die im Verdacht stehen, eine Trunkenheitsfahrt begangen zu haben, gebeten, auf freiwilliger Basis zwei zusätzliche Atemalkoholproben abzugeben.

Die Polizei will mit dem Forschungsprojekt beweisen, dass eine Atemalkoholmessung bei Verkehrsstraftaten als Beweis vor Gericht ausreicht. "Es ist zweifelsfrei, dass eine beweissichere Atemalkoholanalyse gegenüber einer Blutentnahme einen geringeren Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt", sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Erich Rettinghaus der "Rheinischen Post".

An dem Test nehmen dem Ministererlass zufolge in NRW 20 Kreispolizeibehörden teil, darunter Mönchengladbach, Düsseldorf und Duisburg. Der Test soll ein Jahr dauern.

Die Atemmessung kann bislang mangels einer gesetzlichen Regelung nur zur gerichtsfesten Beweisgewinnung bei trunkenheitsbedingten Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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