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Notführerschein soll Blaulichtfahrten der freiwilligen Feuerwehren zulassen

Archivmeldung vom 28.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Paulwip  / pixelio.de
Bild: Paulwip / pixelio.de

Die freiwilligen Feuerwehren haben immer weniger Fahrer für schwere Löschtechnik. Grund dafür ist die Führerschein-Reform der EU von 1999. Jetzt will die Politik auch Blaulichtfahrten mit Notführerschein zulassen, schreibt die in Cottbus erscheinende "Lausitzer Rundschau".

Dagegen protestiert der Chef der Brandenburger Verkehrswacht Jürgen Maresch: "Es ist unverantwortlich, mit einer Schnellbesohlung ehrenamtliche Feuerwehrleute auf den Einsatz mit Blaulicht und Sirene hinzutrimmen." Dafür sei eine fundierte Ausbildung notwendig. Zurzeit wurden aber lediglich vier Stunden Einweisung durch einen Kameraden vor Ort genügen, um den sogenannten "Feuerwehrführerschein" zu erhalten, erläutert Maresch in der Zeitung. Dieser speziell für Einsätze von Feuerwehren, Rettungskräften und Technischem Hilfswerk durch den Bundesgesetzgeber geschaffene Ersatz-Führerschein versuche Engpässe auszugleichen.

Das Dilemma ist vor zwölf Jahren mit der Umsetzung der EU-Führerscheinreform absehbar gewesen. Denn die Umwandlung des bis dahin üblichen Führerscheins der Klasse drei in die neue Klasse B war mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Ließ der 3er-Führerschein zu, Lkw bis zu 7,5Tonnen lenken zu dürfen, so reduzierte sich das zulässige Gesamtgewicht mit der B-Klasse auf maximal 3,5Tonnen. Der per Gesetz durchgesetzte "Feuerwehrführerschein", der EU-Recht außer Kraft setzt, soll nicht nur den alten Zustand herstellen, sondern jetzt auch Blaulichtfahrten zulassen.

Der Chef des Brandenburger Fahrlehrerverband Bernhard Katritzki weist gegenüber der Zeitung darauf hin, "dass Einsatzfahrer unter Blaulicht ein achtfach höheres Unfallrisiko haben". Für eine gründliche Ausbildung seien weit mehr als die vom Gesetzgeber vorgegebenen vier Stunden notwendig.

Quelle: Lausitzer Rundschau (ots)

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