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Erstmalig in Deutschland erhalten alle privaten Denkmaleigentümer eine pauschale Ermäßigung bei der Grundsteuer

Archivmeldung vom 08.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ruinenbaudenkmal, hier das Sauerstoffwerk II in Peenemünde (Symbolbild)
Ruinenbaudenkmal, hier das Sauerstoffwerk II in Peenemünde (Symbolbild)

Foto: Darkone
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Gleich zu Beginn seiner heutigen Sitzung beschloss auch der Bundesrat das Grundsteuerreformgesetz. Darin enthalten ist erstmalig eine pauschale Ermäßigung für private Denkmaleigentümer in Höhe von 10 Prozent.

"Das Denkmalbündnis, das seit Monaten eine Berücksichtigung der Besonderheiten der Baudenkmäler bei der Grundsteuer gefordert hatte, dankt allen Bundestagsabgeordneten und dem Bundesrat für die gute Lösung. Diese stellt ein wichtiges Signal für die Wertschätzung des privaten Denkmalbestandes in Deutschland dar. Rund 500.000 private Besitzer denkmalgeschützter Häuser erhalten nun eine Anerkennung ihres persönlichen Einsatzes im Interesse der Allgemeinheit", erklärt Hubertus von Dallwitz, einer der Sprecher des Bündnisses und Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum.

Die Vielfalt der Denkmäler in privatem Besitz, vom Fachwerkhaus bis zur Burg, prägt die Kulturlandschaften und schafft Identität und Verbundenheit. Mit dem Steuernachlass werden die Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkungen und große Unterhaltslasten gewürdigt.

"Wie ich von Abgeordneten hörte, war ein höherer Denkmalabschlag als die nun beschlossene 10-Prozent-Pauschale in der Koalition nicht machbar. Dennoch sind wir alle außerordentlich dankbar, dass diese - wenn auch kleine - Ersatzregelung überhaupt zu Stande gekommen ist. Somit wird für die überwiegende Mehrheit des privaten Denkmaleigentums eine Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Gesetzeslage des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vermieden", so von Dallwitz.

Völlig unangetastet verbleibt im neuen Gesetz die Möglichkeit, für unwirtschaftliche Baudenkmäler eine Befreiung von der Grundsteuer gem. § 32 Grundsteuergesetz zu beantragen.

Aus Anlass der Grundsteuerreform hatten sich sechs bundesweit aktive Denkmalorganisationen, deren Mitglieder sich im Denkmalschutz engagieren oder die Interessen von privaten Denkmaleigentümern vertreten, zu einem Denkmalbündnis zusammengeschlossen. Zum Denkmalbündnis gehören die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst.

Quelle: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum (ots)

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