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Brot oder Bildung?

Archivmeldung vom 25.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Regelungslücke: ALG II-Empfänger müssen derzeit Schulbücher für ihre Kinder selbst bezahlen/GEW fordert unbürokratisches Handeln der Bundesländer

In vielen Bundesländern müssen die Eltern die Schulbücher ihrer Kinder ganz oder teilweise selbst bezahlen. „Da kommen leicht mehrere hundert Euro pro Kind zusammen,“ erklärte Ilse Schaad vom Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). „Wir bewegen uns immer weiter auf eine Zweiklassengesellschaft zu, in der der Geldbeutel der Eltern über die Bildungschancen der Kinder entscheidet.“

Die GEW habe sich immer für die Lehr- und Lernmittelfreiheit stark gemacht, das gelte auch weiterhin. Sie beobachte nun mit Sorge, dass die Kosten mehr und mehr auf die Eltern abgewälzt werden. Aktuell hat Bayern die Einführung von Büchergeld beschlossen, Hamburg plant dies. Als bedenklich sieht die GEW dabei auch die unterschiedlich hohen Kosten, die auf Eltern in den verschiedenen Bundesländern zukommen. Am wenigsten zahlen Eltern von Kindern in Bayern: Hier müssen Eltern für Bücher ab dem kommenden Schuljahr 20 Euro in Grundschulen und 40 Euro an alle anderen Schulen auf den Tisch legen. Am meisten bezahlen die Eltern in Sachsen-Anhalt: Es fallen Kosten von über 300 Euro an.

Kritisch sieht die GEW die Situation für Kinder von Arbeitslosengeld (ALG) II-Empfängern. Die meisten Bundesländer haben versäumt, spezielle Regeln zu treffen. Zwar gelte für Kinder von Sozialhilfeempfängern die Lehr- und Lernmittelfreiheit weiter, „die ALG II-Empfänger haben aber das Nachsehen. Sie müssen, wenn sich an der derzeitigen Regelung nichts ändert, die wenigen Euro die sie haben, zusammenkratzen, um Schulbücher kaufen zu können,“ sagte Schaad heute in Frankfurt. „Da heißt es dann oft ‚Brot oder Bildung’“. Im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie im Interesse eines guten Unterrichts fordert die GEW, die rechtlichen Regelungen möglichst schnell anzupassen. GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad wandte sich deshalb an die zuständigen Bundesminister Wolfgang Clement (SPD), Edelgard Bulmahn (SPD), Ulla Schmidt (SPD) und an Christine Bergmann vom Ombudsrat „Grundssicherung für Arbeitssuchende“. Diese sollten sich kurzfristig zusammenschließen um ein Verfahren zu finden, damit die betroffenen Personen unbürokratisch von der Zahlungsverpflichtung befreit werden.

Ilse Schaad erklärte hierzu: „Gerade die aktuellen PISA-Ergebnisse haben erneut gezeigt, dass die Bildungschancen von Kindern aus sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten im deutschen Bildungssystem besonders ungünstig sind. Wir alle tragen daher Verantwortung dafür, die Hürden im Bildungszugang geringer und nicht noch höher werden zu lassen.“

Quelle: Mitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) v. 20.07.05

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