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Zeitung: Zehn Plätze zum NSU-Prozessbeginn frei

Archivmeldung vom 04.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Diskussion um die Platzfrage zum Beginn des NSU-Prozesses am 17. April muss offenbar neu geführt werden. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für Angehörige der Neonazi-Opfer, Barbara John, sagte dem "Tagesspiegel": "Von den vom Gericht eingeplanten 71 Nebenklägern werden definitiv zum Prozessbeginn am 17. und 18. April zehn Angehörige nicht erscheinen. Damit wäre zum Beispiel Platz für den türkischen Botschafter."

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, forderte nun ein Umdenken des Gerichts: "Wenn jetzt Plätze frei werden, dann hat das Gericht eine neue Chance, um ein anderes Signal auszusenden", sagte er der Zeitung.

Völkerrechtler: Ausländische Beobachter zum NSU-Prozess zulassen

Das Oberlandesgericht München hätte Plätze für türkische und griechische Medien im Prozess gegen Beate Z. und mutmaßliche Unterstützer der NSU-Morde reservieren müssen, schreibt der Dresdner Völkerrechtler Ulrich Fastenrath in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitagausgabe). Der Öffentlichkeitsgrundsatz für gerichtliche Verfahren sei eine Errungenschaft der Aufklärung. Es müsse nicht nur im deutschen Rahmen öffentlich sichtbar gemacht werden, dass es in diesem Verfahren nach Recht und Gesetz zugehe. "Schließlich hat das Vertrauen in Justiz und Sicherheitsbehörden unter den gravierenden Ermittlungsfehlern erheblich gelitten, auch in den Heimatländern der Mitbürger mit ausländischen Wurzeln." Angesichts möglicher Tatmotive und der Herkunft der Mordopfer sollten auch offizielle Vertreter der Türkei und Griechenlands das Verfahren beobachten können, schreibt Fastenrath in der Zeitung: "Deutschland hat den Konsuln und Diplomaten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben jede Erleichterung zu gewähren." Fastenrath äußert in seinem Gastbeitrag auch Zweifel daran, dass das Oberlandesgericht mit seinem Auswahlverfahren die Chancengleichheit aller Medienvertreter gewahrt hat.

Beate Z. fühlte sich im Untergrund deutlich sicherer als bisher angenommen

Die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Z. hat sich einem Medienbericht zufolge in der Illegalität deutlich sicherer gefühlt als bisher angenommen. Die NDR-Dokumentationsreihe "45 Min" zeigt Beate Z. am Strand von Fehmarn als Teilnehmerin eines Fitness-Kurses. Im Sommer 2011 ließ sie sich dabei von einem Kamerateam für ein Inselporträt filmen. Die tanzende Z. konnte das Fernsehteam gut sehen. "Wir standen schon lange vor Beginn der Kursstunde mit unserer Kamera am Strand", so erinnert sich der Autor des Inselporträts, "es wäre leicht gewesen, einfach wieder zu gehen." Doch Z., die damals seit 13 Jahren im Untergrund lebt, bleibt und lässt sich beim Frühsport drehen. Es dürften die letzten bewegten Bilder von Z. in Freiheit sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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