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EGMR: Klage gegen Verbot von Sterbehilfe abgewiesen

Archivmeldung vom 19.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Foto: Fred Schaerli
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ((EGMR) in Straßburg hat die Klage eines deutschen Witwers gegen das Verbot der Sterbehilfe formal abgewiesen. Die europäischen Richter urteilten am Donnerstag, dass die Klage des Mannes für die Rechte seiner querschnittsgelähmten und künstlich beatmeten Frau unzulässig sei. Die Richter rügten jedoch, dass die deutschen Gerichte den Fall nicht ausreichend geprüft hätten. Ob Sterbehilfe legitim sei oder nicht, wurde nicht beschlossen.

Da deutsche Behörden die Sterbehilfe durch die Einnahme eines tödlichen Medikamentencocktails nicht zuließen, ging der Kläger mit seiner Frau in die Schweiz, wo sie mit Hilfe des Vereins Dignitas den Selbstmord beging. In Deutschland gibt es kein spezielles Gesetz, das ein Sterben durch Sterbehilfe bei unheilbaren Krankheiten regelt. In der Schweiz ist sie in unterschiedlichem Ausmaß zugelassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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