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Architektenbüro Graft widerspricht Presseberichten über Hausbau für Brad Pitt in Berlin

Archivmeldung vom 20.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Anwälte der Firma Graft Gesellschaft von Architekten mbH und ihrer Geschäftsführer Lars Krückeberg, Wolfram Putz und Thomas Willemeit teilen folgendes in der Anglegenheit mit:

Seit geraumer Zeit wird in den Medien die Behauptung aufgestellt, dass unsere Mandanten für Angelina Jolie und Brad Pitt ein Haus auf der Insel Schwanwerder erstellen. Es werden auch in diesem Zusammenhang Bilder eines Hauses, an denen unsere Mandanten die Urheberrechte innehalten, in verschiedenen Medien veröffentlicht.

Die Anwälte der Firma Graft Gesellschaft weisen auf zweierlei hin: Zum einen ist die Kernbehauptung falsch. Auch Brad Pitt hat inzwischen erklärt, dass es gegenwärtig keine Absicht gibt, nach Berlin zu ziehen. Vor diesem Hintergrund entbehrt auch die Aussage, dass es einen entsprechenden Architektenauftrag an unsere Mandanten gibt, jeglicher Grundlage.

Hinzutritt, dass unabhängig vom Auftraggeber unsere Mandanten die Rechte an teilweise veröffentlichten Entwürfen haben und insofern die diesbezügliche Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wir haben unlängst für unsere Mandanten für die unerlaubten Veröffentlichungen von Architekturzeichnungen im Zusammenhang mit Brad Pitt eine nicht unerhebliche fünfstellige Geldentschädigung gerichtlich durchsetzen konnten. Vor diesem Hintergrund wäre dieser Betrag auch bei weiteren Veröffentlichungen von Architekturzeichnungen unserer Mandanten als zu leistender Schadensersatz in Ansatz zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung Schertz Bergmann Rechtsanwälte



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