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Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde gegen spickmich.de ab

Archivmeldung vom 23.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Spickmich GmbH
Spickmich GmbH

Wie gestern bekannt wurde, lehnt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin gegen die populäre Schülerplattform spickmich.de ab. Damit endet die Auseinandersetzung um die spickmich-Lehrerbenotung, die zuletzt auch vom Bundesgerichtshof als zulässig erkannt wurde. "Diese Entscheidung ist unanfechtbar." lautet der Schlusssatz im Schreiben des Bundesverfassungsgerichts.

Tino Keller von spickmich.de zu der Entscheidung: "Das Bundesverfassungsgericht hat klar bestätigt: Lehrer müssen sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen. Mehr Transparenz verbessert das Schulsystem in Deutschland und Bewertungen der Schul- und Lehrqualität sind dazu unbedingt notwendig." Auf Basis der bisher gesammelten Erfahrungen will das Team von spickmich sein Angebot weiter ausbauen. Tino Keller: "Wir werden mit unseren Plattformen spickmich.de und Schulradar.de weiter dazu beitragen, etablierte Strukturen aufzubrechen."

Quelle: Spickmich GmbH

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