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Gebührenstreit landet beim Bundesfinanzhof

Archivmeldung vom 01.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesfinanzhof muss sich mit der Frage beschäftigen, ob Finanzämter für verbindliche Steuerauskünfte Gebühren erheben dürfen. Der Calwer Steuerprofessor Bernd Neufang kündigte gegenüber boerse-online.de an, er werde sich zur Klärung an das höchste deutsche Steuergericht wenden.

Am Montag war bekannt geworden, dass Neufang vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg eine Niederlage erlitten hatte. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die seit vergangenem Jahr geltende Regelung verfassungsgemäß ist. "Ich gehe gegen das Urteil in Revision", sagte Neufang. Falls der Bundesfinanzhof den Antrag auf Revision ablehne, werde er sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden. Das Verfahren gilt als Musterprozess.

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde eine Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte durch die Finanzverwaltung eingeführt. Neufang, der an der Hochschule Calw lehrt, hatte bei seinem Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu der Frage verlangt, inwieweit er Reisekosten für freiberufliche Dozententätigkeit steuerlich absetzen könne. Für die Antwort musste er den Mindestsatz von 120 Euro bezahlen. Neufang bezeichnete es in seiner Klageschrift als "treuwidrig", weil der Staat einerseits ein undurchschaubares Steuerrecht schaffe, andererseits aber nur gegen eine Gebühr Rechtssicherheit schaffen wolle.

Das Finanzgericht betonte hingegen, das Finanzamt schaffe mit einer solchen Auskunft Rechtssicherheit und sei daher zur Erhebung einer Gebühr berechtigt, die den Verwaltungsaufwand decke. Eine solche "individuelle Dienstleistung" gehe über die Hauptaufgaben der Finanzverwaltung hinaus. Deshalb dürfe der Staat - wie in anderen Ländern - dafür auch Gebühren verlangen (Az: 1 K 46/07 vom 20. Mai 2008).

Quelle: Börse-Online

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