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Familiennetzwerk warnt: Paradigmenwechsel in der Familienpolitik verfassungswidrig

Archivmeldung vom 08.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Finanziell hat der Staat die Familien ausgeblutet und versucht, über Geldzuwendungen seine Vorstellung von Erziehung durchzusetzen. Die Gesetzgebung der letzten Monate unterstützt das Staatsziel, kollektive Betreuung vor die familiäre Erziehung zu setzen.

Er versucht sich Zutritt in eine Eltern-Kind-Beziehung zu verschaffen, die auf persönlichen und emotionalen Werten wie Liebe und Vertrauen beruht. Durch die staatlichen Lenkungsmaßnahmen wird ein Familienbild erzwungen, das in die verfassungsrechtlich geschützte Eigenverantwortlichkeit der Ehe- und Familiengestaltung eingreift. Das letzte aktuelle Beispiel ist die Ausweitung der Vätermonate: Da nicht von einer Verlängerung der Elternzeit gesprochen wird, muß davon ausgegangen werden, daß diese Ausweitung eine Reduktion der "Müttermonate" zur Folgen haben soll.

Immer mehr Fachleute sehen die Entwicklung mit großer Sorge: Der frühere Bundesrichter Prof. Dr. Jentsch sagt dazu:" Zweifellos sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder , die das Grundgesetz verbürgt, durch eine Politik, die die Kindererziehung in Krippen materiell stärker fördert als diejenige zu Hause, nachhaltig berührt. Indem die Politik mögliche Erziehungskonzepte und -entscheidungen unterschiedlich fördert, greift sie damit zugleich in den Grundsatz der Gleichbehandlung ein."

Der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Kirchhof sagte unlängst in einem Vortrag bei Schott am 15.4.2008, daß dieser Paradigmenwechsel in der Familienpolitik verfassungswidrig sei. Außerdem gehe die fehlende Wahlfreiheit mit dem Grundgesetz nicht konform. Das Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung hat wiederholt Stellung genommen: sowohl die einseitige Subventionierung des Krippenausbaus als auch das Betreuungsgeld verletzen die Grundrechte und sind unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen.

Im Jahrbuch für Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft (Bd.58) stellt PD Dr. Christian Müller dar, daß der massive staatliche Ausbau von Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren handlungspolitisch nicht zu rechtfertigen ist, da er nicht "als öffentliches Gut betrachtet werden kann".

Wolfgang Bergmann, Kinderpsychologe, warnt wiederholt vor dem derzeitigen Trend, Kinder möglichst schnell und möglichst lange abzugeben. "In fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen werden Kinder sicherlich innerlich nicht zu stabilen Menschen. Dafür werden wir in 20 Jahren eine sehr hohe Rechnung zahlen." Der Deutsche Familienverband erklärt in einer Pressemitteilung vom 24. April, daß die im Kinderförderungsgesetz angestrebte Krippeninitiative der Bundesregierung leider von der Grundannahme ausgehe, dass bereits sehr kleine Kinder in öffentlicher Verantwortung besser aufgehoben sind und besser gefördert werden als in den Familien.

Bischof Mixa erklärte am 30. April erneut: "Dass in unserer Gesellschaft viele junge Mütter ihre kleinen Kinder in staatliche Fremdbetreuung geben müssen, um wirtschaftlich überleben zu können, ist ein Skandal."

Quelle: Familiennetzwerk Deutschland

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