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Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Corona-Erlassen

Archivmeldung vom 30.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich in zwei ersten Verfahren mit den von Bund und Ländern erlassenen Einschränkungen von Grundrechten im Kampf gegen die Corona-Pandemie auseinander. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, liegen in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden als Eilantrag vor.

Eine wendet sich gegen die im Bereich Berlin/Brandenburg geltenden Eindämmungsregeln. Die andere hat das Moratorium des Bundestages zum Anlass, wonach Mietzahlungen ausgesetzt werden können, sofern ein Mieter infolge der Corona-Krise finanzielle Einbußen erleidet. Beide Verfahren wurden mitsamt eines Antrags auf einstweilige Anordnung gestellt. Sie werden daher von den zuständigen Berichterstattern des Verfassungsgerichts vorrangig bearbeitet. Mehrere weitere Verfassungsbeschwerden wegen der Corona-Maßnahmen sind nach Auskunft des Gerichts ins allgemeine Register aufgenommen worden und befinden sich im Status der Vorklärung.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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