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BGH wertet Diesel-Abschalteinrichtungen als Sachmangel

Archivmeldung vom 22.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die illegalen Abschalteinrichtungen bei den vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen als Sachmangel eingestuft. Das teilte der BGH am Freitag in einem Beschluss mit.

Ein Verhandlungstermin wegen eines Vergleichs mit dem klagenden Autokäufer, der für den 27. Februar geplant war, wurde aufgehoben. Geklagt hatte ein VW-Kunde gegen einen Autohändler. Der BGH wies in dem Beschluss darauf hin, dass "bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte".

Zur Begründung hieß es, dass "die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte", teilte der BGH weiter mit. Mit dem Urteil des BGH wird die Position von Volkswagen-Kunden in den Klageverfahren gestärkt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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