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Spickmich-Urteil stärkt Meinungsportale

Archivmeldung vom 30.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Köln, wonach Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen, hat weitreichende Konsequenzen über das Bildungswesen hinaus.

Das jüngste Urteil bestärkt auch Bewertungsportale anderer Berufsgruppen. So liegen dem Patientenportal DocInsider derzeit zehn Klageandrohungen von Ärzten vor, die das Löschen ihres Eintrages fordern. Das Urteil im Spickmich-Prozess bestätigt DocInsider jetzt bei seiner Haltung, dass die Bewertungen dem Recht auf persönliche Meinungsäußerung unterliegen.

Eine Lehrerin sah sich durch die Bewertung ihrer Schüler auf spickmich.de in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und fühlt sich verunglimpft. Das sah die Richterin anders und lehnte die Klage heute ab. "Die Beklagten haben nicht rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingegriffen," heißt es in der Begründung des Urteils. Auf der Seite spickmich.de werden Meinungsäußerungen kundgetan - und das sei legitim.

DocInsider bereitet sich dennoch weiter darauf vor, dass einzelne Betroffene auf dem Rechtsweg eine Lösung suchen. Seit Anfang Januar löscht auch DocInsider keine Einträge oder Bewertungen mehr auf Verlangen der Betroffenen aus seiner Datenbank. Hiermit möchte das Patientenportal seinen Nutzern eine größere Sicherheit bei der Bewertung ihres Arztes geben.

Quelle: DocInsider

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