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Katholische Kirche will kirchliche Hochzeit auch künftig an standesamtliche Heirat binden

Archivmeldung vom 03.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach der Änderung des Personenstandrechts, das kirchliche Eheschließungen von 2009 an auch ohne vorausgegangene standesamtliche Hochzeit ermöglicht, strebt die katholische Kirche eine Klausel an, die genau diese Bindung wieder herstellt.

Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) unter Berufung auf hochrangige Kirchenkreise. Vorbild einer möglichen Neuregelung sei die "Nihil-Obstat-Regelung", die in Österreich praktiziert wird. Sie sieht die zivile Trauung als Bedingung einer kirchlichen Eheschließung vor - es sei denn, der zuständige Ortsbischof erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Die katholischen Bischöfe in Deutschland hätten nach den Worten von Karl-Heinz Vogt, Leiter des Katholischen Büros NRW, am liebsten an der bisherigen "zweigleisigen Praxis" festgehalten, weil sie sich bewährt habe. Die Initiative zur Änderung des Personenstandrechts sei jedenfalls nicht auf kirchliche Initiative erfolgt, sagte Vogt der Zeitung. Es gebe "kein eifriges Verfechten" der neuen Möglichkeit, kirchlich zu heiraten, ohne zuvor zum Standesamt zu gehen. An eine "Massenbewegung" glaubt Vogt nach eigenen Worten nicht. Es werde "keinen Dammbruch" geben.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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