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222 Abschiebungen an der Weigerung der Fluggesellschaft gescheitert

Archivmeldung vom 06.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abschiebung am Flughafen (Symbolbild)
Abschiebung am Flughafen (Symbolbild)

Bild: Tim Wagner, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Bundespolizei hat den Umgang der Fluggesellschaften mit Abschiebungen kritisiert. Zwar übe der Flugkapitän die "Bordgewalt" aus, dabei komme es mitunter aber "zu Beförderungsausschlüssen, bei denen die Gründe für diese Entscheidung für die Bundespolizei nur schwierig nachzuvollziehen sind, da die Begleitung und gegebenenfalls die Fesselung des Rückzuführenden gerade den Zweck verfolgen, die Luftsicherheit zu gewährleisten", teilte die Behörde der "Welt" mit.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei scheiterten in diesem Jahr bis Ende September 222 Abschiebungen an der "Weigerung der Fluggesellschaft/Flugzeugführer". Darunter die meisten an der Lufthansa (63) und ihrer Tochter Eurowings (22). Die Lufthansa teilte der "Welt" mit: "Vor jedem geplanten Boarding eines Abzuschiebenden verschafft sich der Flugkapitän im persönlichen Direktkontakt einen Eindruck, auf dem dann die Entscheidung basiert." Nur wenn der Eindruck entstehe, ein Abzuschiebender könne die Flugsicherheit beeinträchtigen, könne und müsse der Flugkapitän "im Rahmen seiner Verantwortung als Kommandant den Mitflug verweigern".

Die überwiegende Mehrzahl aller Rückführungen vollziehe sich aber "komplikationsfrei, ohne, dass andere Fluggäste dies überhaupt bemerken". Zusätzlich zu den Weigerungen der Piloten scheiterten laut Antwort der Bundesregierung 311 Abschiebungen bis Ende September "aufgrund von Widerstandshandlungen". Darunter besonders viele Eritreer (37), Syrer (36) und Marokkaner (36). Laut Bundespolizei gibt es bei den Widerstandshandlungen keinen "typischen Verlauf".

Ein Sprecher teilte der der "Welt" mit: "Je nach Einzelfall - abhängig auch von der Art und Ausprägung des Widerstands - kann es dazu kommen, dass die Maßnahme abgebrochen wird." In den "wenigsten Fällen" seien "Rückzuführende beim Boarding gefesselt. Zudem ist auch eine Fesselung kein Garant dafür, dass die Maßnahme vollzogen wird." Nicht alle Abschiebungen werden von der Bundespolizei oder anderen Sicherheitskräften begleitet. 6.806 der insgesamt 16.700 Abschiebungen auf dem Luftweg wurden laut Antwort der Bundesregierung bis Ende September unbegleitet vollzogen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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