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Schmid: "Mini-Motorräder oder Pocket-Bikes haben im Straßenverkehr nichts zu suchen"

Archivmeldung vom 21.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Mini-Motorräder oder Pocket-Bikes, also "Taschen-Motorräder", haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Schon gar nicht gehören diese Geräte in die Hände von Kindern", warnt Innenstaatssekretär Georg Schmid vor den immer mehr in Mode kommenden kleinen Motorrädern im Stil von Rennmaschinen.

Diese Zweiräder dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden, weil sie nicht die technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen für die erforderliche Zulassung für den Straßenverkehr haben. Mit einer Leistung von bis zu 16 PS können die kleinen etwa 50 Zentimeter hohen Fahrzeuge Höchstgeschwindigkeiten von 45 bis 110 Kilometer pro Stunde erreichen. "Diese Bikes kosten oft nicht mehr als ein Kinderdreirad. Demnach kann sich jeder vorstellen, dass diese billigen Winzlinge nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards beispielsweise hinsichtlich der Bremsen entsprechen können", betont Schmid.

Sollten die Fahrzeuge trotz fehlender Zulassung im Straßenverkehr geführt werden, können empfindliche Strafen drohen. Das Fahren auf einem Pocket-Bike im öffentlichen Straßenverkehr kann die Straftatbestände "Fahren ohne Versicherungsschutz", "Steuerhinterziehung" und ggf. "Fahren ohne Fahrerlaubnis" erfüllen. Die Polizei kann das Bike auch beschlagnahmen. Durch den fehlenden Versicherungsschutz haften die Minibike-Fahrer bei einem Unfall zudem mit ihrem Privatvermögen und riskieren, sich finanziell in den Ruin zu treiben. Erst im August letzten Jahres verunglückte ein 13-Jähriger mit seinem Pocket-Bike tödlich. "Das Fahren auf einem Mini-Motorrad gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch den Fahrer selbst, wie der tödliche Verkehrsunfall letztes Jahr nicht deutlicher darstellen kann. Geben Sie daher nicht dem Wunsch Ihres Kindes bezüglich eines Pocket-Bikes nach", appelliert Schmid insbesondere auch an die Eltern.

Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern

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