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Im Kopftuchstreit betont Richterbund die Neutralität im Gerichtssaal

Archivmeldung vom 08.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Im Streit um ein Kopftuchverbot für Richterinnen in Deutschland hat der Deutsche Richterbund das Gebot staatlicher Neutralität im Gerichtssaal betont.

"Die stets gleiche, neutral gehaltene Kleidung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit entscheidet", sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Letztlich könne nur der Gesetzgeber klären, ob und wie er die Bekleidung von Richtern und Staatsanwälten regeln wolle. Dabei gehe es um die Abwägung zwischen persönlicher Religionsfreiheit und richterlicher Neutralitätspflicht. "Ein Gesetz mit Bekleidungsvorschriften darf sich aber nicht nur auf das Kopftuch beschränken, sondern hat auch andere religiöse Bekleidung oder Symbole einzubeziehen", sagte Rebehn.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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