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Gefangener eine Woche nackt in Sicherheitszelle

Archivmeldung vom 12.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Peter Reinäcker  / pixelio.de
Bild: Peter Reinäcker / pixelio.de

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, einem ehemaligen Gefangenen aus Hessen ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zuzusprechen, will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Justizminister Hahn (FDP) wissen, ob es weitere Gefangene gab, die über mehrere Tage ohne Bekleidung in einer „Sicherheitszelle“ sitzen mussten. Der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, hat eine entsprechende Kleine Anfrage eingebracht.

„Wir wollen erfahren, warum der Gefangene vor mehr als 10 Jahren so lange nackt in einem Haftraum bleiben musste und ob er während dieser Zeit auch gefesselt war. Außerdem wollen wir wissen, ob es weitere Fälle dieser Art gab, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgte und welche Regeln heute gelten.“

Der Justizminister müsse sicherstellen, dass eine Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum nur so lange erfolgt, wie sie unausweichlich notwendig ist. „Alles andere wäre ein Verstoß gegen fundamentale Prinzipien unseres Rechtsstaats“, erklärt Jürgens.

Von der Antwort des Ministers hänge ab, ob seine Fraktion weitere parlamentarische Initiativen ergreife.

Quelle: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag

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