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Kaum strafrechtliche Folgen wegen Polizisten-Chats in Hessen

Archivmeldung vom 03.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Die strafrechtliche Verfolgung hessischer Polizisten, die in Chatgruppen rassistische Inhalte und Nazisymbole ausgetauscht haben sollen, verläuft offenbar zunehmend im Sand. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Anklage gegen fünf Beamte des 1. Frankfurter Polizeireviers nicht zugelassen.

Zudem seien mehrere Verfahren gegen ehemalige Mitglieder des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos, denen ebenfalls der Austausch menschenverachtender Nachrichten vorgeworfen wird, inzwischen eingestellt worden, sagt der Frankfurter Beamtenrechtsexperte David Hofferbert. Nach Ansicht des Frankfurter Landgerichts fand der Austausch der Polizisten in relativ kleinen, weitgehend auf den Kollegenkreis begrenzten Gruppen statt.

Dieser sei vergleichbar mit einem vertraulichen Gespräch an einem Stammtisch und durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, so das Gericht. Die Chats könnten nicht als strafbare Verbreitung volksverhetzender Inhalte oder nationalsozialistischer Symbole gewertet werden. Hofferbert, der betroffene Beamte vertritt, sieht in dieser Entscheidung eine "Präzedenzwirkung" auf vergleichbare Verfahren in anderen Bundesländern. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen den Landgerichtsbeschluss Beschwerde eingelegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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