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DJV fordert: Pläne zur Onlinedurchsuchung stoppen

Archivmeldung vom 22.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung endlich ad acta zu legen statt sie weiter zu forcieren fordert der Deutsche Journalisten-Verband von den Politikern in Bund und Ländern. Am Wochenende hatte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann angekündigt, kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung von Computern in Bayern vorlegen zu wollen.

Auf Bundesebene ist die Online-Durchsuchung in einem Entwurf des Innenministeriums für das neue BKA-Gesetz vorgesehen. "Egal ob auf Bundes- oder Landesebene: Staatliche Schnüffeleien in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

Mit der Rechtsgrundlage zum Ausspähen von Computern würde nach Ansicht des DJV ein weiteres Instrument geschaffen, das den Informantenschutz und die Recherchefreiheit der Journalistinnen und Journalisten einschränkt. Nachdem durch die Anfang des Jahres in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung mittlerweile alle elektronischen Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert werden sollen, gelte das Interesse nun den auf den Festplatten gespeicherten Inhalten, sagte Konken weiter.

Auch der Bayerische Journalisten-Verband kritisierte die Pläne aus dem Innenministerium. "Mit dem angekündigten Gesetzentwurf sollen in Bayern per Schnellschuss Fakten geschaffen werden, mit denen die Bundespolitik überholt würde", kommentierte BJV-Vorsitzender Wolfgang Stöckel das Vorhaben. Die Journalistinnen und Journalisten aber bräuchten Recherchefreiheit und keine staatliche Überwachung ihrer Arbeit. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühjahr über die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung nach dem Verfassungsschutzgesetz NRW entscheiden.

Quelle: Deutscher Journalistenverband (DJV)

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