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Lebensgefährliche Schlaufengurte für Kleinkinder in Flugzeugen durch neue EU-Vorschrift legalisiert

Archivmeldung vom 19.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Europäische Airlines müssen ab dem 16. Juli die gefährlichen Schlaufengurte oder andere Kinderrückhaltesysteme einsetzen. Die EU-OPS sei ein "großer Rückschritt um mindestens 15 Jahre" und eine "ungeheuerliche Diskriminierung von Kleinkindern und Babies", so der Pilot einer großen europäischen Fluggesellschaft.

Für Säuglinge und Kleinkinder gibt es trotz einer neuen EU-Betriebsvorschrift keine Sicherheit an Bord von Flugzeugen. Das berichtet das Verbrauchermagazin "markt XL" am 19. Mai um 20.15 Uhr im WDR Fernsehen. In einem Crashtest, den der WDR gemeinsam mit dem Schweizer Fernsehen und dem TÜV Rheinland durchgeführt hat, sieht man deutlich, welch schwere Verletzungen die Anwendung des Loopbelts bei einem starken Bremsvorgang hervorrufen kann. Dazu Martin Sperber, Luftfahrt-Ingenieur vom TÜV Rheinland gegenüber dem WDR: "Der Loopbelt ist für das Kind tödlich." Die neue EU-Vorschrift wird verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten am 16. Juli in Kraft treten. Sie besagt, dass "nur ein Erwachsener zusammen mit einem Kleinkind, das ordnungsgemäß durch einen zusätzlichen Schlaufengurt oder ein anderes Rückhaltesystem gesichert ist, auf einem solchen Sitz untergebracht werden darf."

Die Anwendung des sogenannten Loopbelts, auch Schlaufengurt oder Babygurt genannt, mit dem Kleinkinder auf dem Schoß von Erwachsenen festgeschnallt werden, ist für deutsche Fluglinien seit 1996 ausdrücklich vom Bundesverkehrsminister verboten worden. Dennoch haben sich deutsche Airlines - darunter die Lufthansa - beim Bundesverkehrsminsterium dafür eingesetzt, ab dem 16. Juli Kleinkinder mit dem Loopbelt anschnallen zu dürfen. Und das, obwohl sie anhand von Studien seit über zehn Jahren wissen, dass der Loopbelt für Kinder tödlich sein kann. Ihr Argument: Man befürchte Wettbewerbsnachteile gegenüber der europäischen Konkurrenz. Erst nach einer parlamentarischen Anfrage durch die Vorsitzende der Kinderkommission des deutschen Bundestages, der Augsburger Abgeordneten Miriam Gruss (FDP) und der Ankündigung des WDR "markt XL" Berichtes hat sich das Bundesverkehrsministerium nun entschieden, trotz der neuen EU-Vorschrift das Loopbelt-Verbot  aufrecht zu erhalten.

Das sogenannte "Lapholding" (Kinder sitzen unangeschnallt auf dem Schoss eines Erwachsenen und werden von ihm festgehalten) soll den deutschen Airlines jedoch weiterhin erlaubt bleiben, obwohl es nach Aussage des Bundesverkehrsministerium keine Sicherheit bietet. Im aktuellen Crashtest sieht man deutlich, dass auch dieses Verfahren für die Kinder lebensgefährlich sein kann. Zudem sind durch das Lapholding bei einem Zwischenfall auch andere Passagiere gefährdet, da die Kinder mit hoher Geschwindigkeit durch die Kabine fliegen können.

Quelle: WDR

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