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Ehemaliger Nottenkämper-Prokurist erneut zu Haft verurteilt

Archivmeldung vom 09.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Heute verurteilte die 12. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bochum Ingo L. aus Bottrop, einen Abfallmakler und ehemaligen Prokuristen der Hünxer Firma Nottenkämper, wegen diverser Bestechungsstraftaten und mehrfacher Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten, sowie einer weiteren Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Ohne Bewährung.

Die Kammer sprach in der Urteilsbegründung von einem besonders schweren Fall gewerbsmäßiger Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Der Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft Bochum auch die illegale Einlagerung von Ölpellets in die Tonabgrabung 'Mühlenberg' in Schermbeck vorwirft, war bereits Ende Juni 2014 wegen siebenstelliger Bestechung im geschäftlichen Verkehr und sechsstelliger Steuerhinterziehung verurteilt worden, kam aber wegen Nachzahlung der Steuern und vermeintlicher Reue noch mit einer Strafaussetzung zur Bewährung davon.

Da er schon am ersten Tag der Bewährung erneut und nachfolgend mehrfach einen Mitarbeiter eines Zementwerks bestach und die Bestechungszahlungen wiederum steuermindernd geltend machte, wurde er nun zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Nachdem der Bestochene die Tat gestanden hatte und hierfür rechtskräftig verurteilt worden war, konnte Ingo L. sie nicht mehr leugnen.

"Aus Mangel an Beweisen" freigesprochen wurde er wegen einer mitangeklagten Untreue von einer Million Euro zu Lasten des Unternehmens Nottenkämper. Diesen Betrag schuldete er der Aurubis AG aus den Bestechungsfällen des Jahres 2014 und 'verrechnete' ihn laut Anklage mit Materiallieferungen an Nottenkämper, verheimlichte diese Verrechnung aber gegenüber dem Unternehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte hier zwei Jahre und vier Monate beantragt.

Das Ölpellet-Strafverfahren liegt noch bei der 2. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bochum. Auch hier ist Ingo L. angeklagt. Ob und wann die Sache verhandelt wird, ist offen.

Derweil schreiten die Untersuchungsmaßnahmen am Mühlenberg voran. Laut einem Zwischenbericht der Behörden von Ende September 2021 gehen von dem Berg keine Gefahren für Mensch und Umwelt aus und weitergehende Untersuchungen laufen plangemäß. Das Unternehmen Nottenkämper erfüllt demnach seine Pflichten überobligatorisch.

Zitate: "Für mich ist wichtig, dass wir uns mit voller Kraft der Zukunft unseres Unternehmens widmen. Die erneute Verurteilung des Angeklagten wundert uns nicht!"

Pia Nottenkämper, geschäftsführende Gesellschafterin der Hermann Nottenkämper GmbH & Co. KG.

"Staatsanwaltschaft und Angeklagter können nach dem Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon ist das Thema Strafjustiz für Ingo L. noch nicht ausgestanden, ihn erwartet hat noch eine weitere Anklage beim Landgericht Bochum. Und da geht es um die sogenannten Ölpellets und den Vorwurf von damit zusammenhängenden Umweltstraftaten. Wann es hier allerdings zu einem Prozess kommt, das ist noch unklar."

Quelle: Hermann Nottenkämper GmbH & Co. KG (ots) von

Rechtsanwalt Dr. Udo Wackernagel

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