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Führerschein und Hauptuntersuchung werden teurer

Archivmeldung vom 27.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
EU-Führerscheinkarte (Layout 2013), in Deutschland seit 1999 ausgestelltVorderseite
1. Nachname
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland derzeit nicht belegt)
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Fahrerlaubnisklasse(n)
EU-Führerscheinkarte (Layout 2013), in Deutschland seit 1999 ausgestelltVorderseite 1. Nachname 2. Vorname 3. Geburtsdatum und -ort 4a. Ausstellungsdatum 4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland derzeit nicht belegt) 4c. ausstellende Behörde 5. Führerscheinnummer 7. Unterschrift des Inhabers 9. Fahrerlaubnisklasse(n)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Fahranfänger müssen künftig für den Führerschein tiefer in die Tasche greifen. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, hat das Bundesverkehrsministerium dem TÜV und der Dekra jetzt per Verordnung grünes Licht gegeben, die Gebühren für die theoretische und praktische Fahrprüfung zu erhöhen. Demnach wird auch die Auto-Hauptuntersuchung bei den technischen Prüfstellen teurer.

Die theoretische Prüfung wird dann zehn Euro statt wie bisher 9,30 Euro kosten. Die Gebühren für die praktische Fahrprüfung beim Pkw-Führerschein steigen von bisher 71,40 Euro auf 77,10 Euro. Für den Motorrad-Führerschein werden 102 Euro statt wie bisher 94,90 Euro fällig. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung knapp acht Prozent. Die Auto-Hauptuntersuchung kostet künftig statt bis zu 53,50 Euro dann bis zu 56,71 Euro.

Ein Ministeriumssprecher bestätigte dies der Zeitung. Grundlage der Erhöhung sei ein entsprechender Antrag von TÜV und Dekra gewesen. Dieser Antrag sei sowohl von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als auch durch einen externen Gutachter geprüft worden. Zuletzt seien die Gebühren vor acht Jahren angepasst worden. Der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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