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Kindersicherheitstag am 10. Juni - Eltern überschätzen Schwimmfähigkeit ihrer Kinder

Archivmeldung vom 07.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: twinlili / pixelio.de
Bild: twinlili / pixelio.de

In den warmen Sommermonaten zieht es viele Kinder in Freibäder, an Badeseen oder Gartenpools. Rund die Hälfte der Eltern schätzt das Risiko eines Unfalls für ihr Kind im Wasser als gering ein, so das Ergebnis einer Studie der GfK Finanzmarktforschung im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei überschätzen viele Eltern die Schwimmfähigkeit ihrer Kinder.

Fast 70 Prozent der Eltern von Kindern mit Seepferdchen-Abzeichen glauben, ihre Kinder können gut bis sehr gut schwimmen. "Das ist ein fataler Irrtum", sagt Stefanie Märzheuser, Kinderchirurgin und Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder (BAG). "Wer die geforderten 25 Meter im Hallenbad schwimmen kann, ist noch lange kein sicherer Schwimmer." Gerade im Urlaub an Meer und See ist mehr Ausdauer und Routine im Wasser gefordert.

Bereits jedes fünfte Kind unter fünf Jahren bewegt sich nach Aussage der Eltern regelmäßig im Wasser. Viele Kinder lernen schon mit drei bis fünf Jahren Schwimmen. Für das Seepferdchen-Abzeichen müssen sie 25 Meter am Stück schwimmen können. Laut Deutscher Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) kann ein Kind aber erst sicher schwimmen, wenn es 200 Meter am Stück schafft. Das Seepferdchen-Abzeichen ist daher kein Gradmesser, wie gut ein Kind schwimmt. Selbst drei Viertel der 6 bis 8 Jährigen können laut der Studie nicht genügend ausdauernd schwimmen.

Traurige Bilanz: Jedes Jahr verunglücken rund 30 Kinder bis 14 Jahren beim Baden tödlich. Ist der Sommer besonders heiß, sind es noch mehr. Eltern sollten ihr Kind im Wasser nicht unbeaufsichtigt lassen sowie Gartenteiche und Pools mit einem Schutzgitter oder Zaun versehen.

Quelle: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (ots)

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