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Verbraucherschützer fordern Gesetz gegen Gebühren-Wucher bei der Nutzung von Geldautomaten

Archivmeldung vom 31.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Daniel Rennen / pixelio.de
Bild: Daniel Rennen / pixelio.de

Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, hat die Regierung aufgefordert, die Gebühren bei Barabhebungen an Geldautomaten gesetzlich auf einen Euro zu beschränken.

"Wir brauchen eine gesetzliche Obergrenze für Barabhebung an Geldautomaten", sagte Billen der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Die Gebühr dürfe einen Euro nicht übersteigen, wenn man bei einer anderen Bank als seiner Hausbank Geld am Automaten zieht, so Billen. Das Kartellamt habe festgestellt, dass die Kosten für eine solche Transaktion deutlich unter einem Euro lägen. Billen: "Fünf oder sieben Euro für die Nutzung eines Automaten zu nehmen, ist schlichter Wucher."

Quelle: Rheinische Post

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