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Ex-Besitzerin von Hitlers Geburtshaus soll 1,5 Millionen Euro Entschädigung bekommen

Archivmeldung vom 26.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn
Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn

Foto: Thomas Ledl
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Um die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler durch die österreichischen Behörden ist ein Skandal ausgebrochen, schreibt die Online-Zeitung „The Local“.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Der Prozess über die Entschädigung der enteigneten Eigentümerin Gerlinde Pommer hat eine neue Wende genommen, nachdem das Gericht in der oberösterreichischen Stadt Braunau am Inn beschloss, 1,5 Millionen Euro anstatt der ursprünglich geforderten 310.000 Euro auszuzahlen.

Diese Entscheidung soll auf den historischen Wert des Gebäudes zurückzuführen sein. Doch die Finanz-Staatsanwaltschaft Österreichs, die vor Gericht den Staat vertritt, ist der Meinung, dass die Entschädigungssumme überhöht sei. Denn das Gericht habe die staatlichen Zahlungen an Pommer nicht berücksichtigt, die noch vor der Enteignung des Hauses geleistet worden seien. Auch hätten die Behörden die Instandhaltung des Gebäudes finanziert, hieß es.

Das Haus, in dem Adolf Hitler am 20. April 1889 zur Welt kam, wurde im Dezember 2016 in Staatseigentum überführt. Wie die Zeitung schreibt, wollten die Behörden verhindern, dass Hitlers Haus zum Pilgerort für Neonazis wird. Der Rechtsstreit mit Pommer, deren Familie mehr als 100 Jahre lang das Gebäude besessen hatte, dauerte ein Jahr."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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