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Eindeutiges Votum der EIHA Mitglieder: Konsortium gegen Behördenwillkür bei CBD

Archivmeldung vom 19.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hanf (Cannabis sativa) im Stundenbuch der Anne von Bretagne
Hanf (Cannabis sativa) im Stundenbuch der Anne von Bretagne

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die European Industrial Hemp Association (EIHA) startet eine bislang einzigartige Initiative für die europäische Hanfindustrie: Das neu gegründete Novel Food Konsortium wird mit einem Budget von rund 3,5 Millionen Euro die rechtliche Situation für CBD-Produkte in Europa endlich abschließend definieren.

Zu diesem Zweck reicht das Konsortium Zulassungsanträge für angeblich "neuartige Lebensmittel" (Novel Foods) mit CBD-Inhaltsstoffen bei der EU ein. Ziel ist es, die für Produzenten, Händler und Verbraucher unverständliche Willkür zahlreicher Behörden rund um Cannabidiol (CBD) zu beenden. Darüber hinaus wird eine Korrektur der zuletzt erfolgten Änderungen der Einträge im Katalog für neuartige Lebensmittel gefordert.

Mit dem Novel Food Konsortium tritt erstmals ein Zusammenschluss europäischer Unternehmen der Nutzhanfindustrie gegen den Missbrauch von Regulierungsmacht durch nationale Behörden im Bereich der Novel-Food-Einordnung an.

Am Montag, 15. Juni 2020 votierten die Mitgliedsunternehmen der EIHA auf ihrer diesjährigen Generalversammlung mit überwältigender Mehrheit für den Start der Gemeinschaftsanträge durch die "EIHA Projects GmbH". Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über die Unternehmen, die sich dem Konsortium anschließen.

In den kommenden zwei bis drei Jahren wird das Konsortium rund 3,5 Millionen Euro in Toxikologie-Studien für mehrere Zulassungsanträge von CBD-haltigen Lebensmittelzutaten investieren. Die EIHA fasst dabei unterschiedliche CBD-haltige Basiszutaten als Novel-Food-Produkte zusammen, um ein möglichst breites Spektrum von Lebensmitteln und Extrakten aus Hanf abzudecken. Von den Zulassungserfolgen sollen alle Konsortiumsmitglieder unternehmensübergreifend profitieren.

Den Hauptkostenfaktor bilden dabei die erforderlichen wissenschaftlichen Studien zum Zulassungsverfahren. Die EIHA wird hier mit den renommierten Experten von ChemSafe zusammenarbeiten, einem europaweit anerkannten und unabhängigen Beratungsunternehmen für lebensmittelrechtliche Zulassungsverfahren. ChemSafe wird die Laboranalysen der toxikologischen CBD- und THC-Studien leiten (www.chemsafe-consulting.com).

"Für ein einzelnes Unternehmen sind diese Summen kaum zu stemmen", so Daniel Kruse, Präsident der EIHA. ""Wir haben nur dann eine Chance, wenn wir die exorbitanten Kosten für die Studien und das lange Verfahren, das vor uns liegt, gemeinsam tragen."

"Die genauen Details stimmen wir gemeinsam mit ChemSafe, dem beauftragten unabhängigen Labor sowie der EU-Kommission und der EFSA ab", erklärt Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der EIHA. "Dieses Projekt wird den Stellenwert von Hanf in Europa verändern. Alle Beteiligten können sich sicher sein, dass wir alles dafür tun werden, dass das Novel Food Konsortium Geschichte schreibt."

Das Novel Food Konsortium der EIHA steht allen Unternehmen der Hanfindustrie offen. Die Beitrittsgebühren richten sich nach der Unternehmensgröße und liegen mit 15.000 bis 140.000 Euro deutlich unter den Kosten eines selbst initiierten Zulassungsverfahrens.

Hintergrund zu Novel Food und CBD

Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU "nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden", gelten als Novel Food. Diese Produkte müssen in einem teuren und aufwendigen Prozess eine Zulassung erlangen, ansonsten ist der Verkauf in der EU verboten.

Im Januar 2019 wurde der Novel-Food-Katalog, nach Meinung der EIHA fälschlicherweise, dahingehend geändert, dass Hanfblüten, Hanfblätter und Hanfextrakte des Industriehanfs und damit auch die darin enthaltenen Cannabinoide - kurz CBD - neuartige Lebensmittel sind. Und das, obwohl vielfältige Beweise vorliegen, dass die Menschen bereits seit Jahrhunderten CBD mit Hanflebensmitteln konsumieren.

Bis 2018 galten Hanf-Extrakte nur dann als neuartig, wenn deren Cannabidiol-Werte über denen des Industriehanfs (Cannabis sativa L.) lagen. Eine entsprechende Entscheidung traf der Ständige Ausschuss bereits im Dezember 1997 - seit 1998 liegt der europäischen Hanfindustrie eine schriftliche Bestätigung der Kommission vor:

" ... es wurde beschlossen, dass Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, nicht in den Geltungsbereich der Verordnungen EG 258/97 fallen" und auch "dass Hanfblüten ... als Lebensmittelzutaten betrachtet werden" (z. B. zur Herstellung von bierähnlichen Getränken)".

Offensichtlich wurden demnach Hanfblüten und Hanfblätter, die Teile der Hanfpflanze darstellen, nicht als Novel Food eingestuft.

Im Januar 2019 aktualisierten die Vertreter der Mitgliedstaaten jedoch die Katalogeinträge für "Cannabis sativa L." und "Cannabinoide". Die EIHA hat den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission wiederholt erklärt: Diese Aktualisierungen sind nachweislich falsch!

Der neue Eintrag für "Cannabis sativa L." erwähnt keine Hanfblätter und -blüten. Daraus ist ersichtlich, dass die jüngsten, scheinbar übereilt geschriebenen Änderungen bezüglich der Einträge im Novel-Food-Katalog, nicht korrekt sind. Zudem fehlen auch die traditionell hergestellten Hanfextrakte, obwohl die Extraktion als traditionelle und konventionelle Methode der Lebensmittelverarbeitung anerkannt ist.

Im neuen Eintrag für "Cannabinoide", wozu auch CBD gehört, sind nun Extrakte mit einem natürlich vorkommenden Gehalt an Cannabinoiden ausgeschlossen, obwohl diese explizit in der Formulierung des vorherigen Eintrags erwähnt wurden. Solche Produkte waren bereits vor 1997 in erheblichem Umfang auf dem Markt und wurden vor 1997 konsumiert. Entsprechende substanzielle Beweise hat die EIHA der Europäischen Kommission jetzt mehrfach vorgelegt. Außerdem weist gerade Industriehanf sehr hohe Werte an nicht-psychoaktivem CBD auf, während die Werte an psychoaktivem THC äußerst gering sind.

Daher bleibt EIHA weiterhin bei ihrer Auffassung: Hanfblätter und Hanfblüten sowie Hanfextrakte aus Industriehanf mit natürlichem Gehalt an Cannabinoiden sind traditionelle Lebensmittel und fallen nicht unter die Novel-Food-Verordnung.

"Wir müssen uns aber leider mit der Tatsache beschäftigen, dass die nationalen Behörden hier bislang, insbesondere in Deutschland, rein willkürlich gegen Industriehanf und CBD vorgehen. Das hat mit Logik sowie einer rechtsstaatlichen Beachtung von historischen Fakten und Beweisen nichts mehr zu tun," erklärt Daniel Kruse, Präsident der EIHA.

Aufgrund der beschriebenen Situation kann eine Rechts- und Planungssicherheit für die europäische Hanfindustrie und für den Handel mit CBD-relevanten Produkten nur durch eine Zulassung als Novel Food erreicht werden.

Quelle: European Industrial Hemp Association (EIHA) (ots)

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