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Grünenthal begrüßt jährliche Einmalzahlungen an Contergan-Betroffene

Archivmeldung vom 15.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2009 das 2. Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wurde die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die freiwillig von der Grünenthal GmbH zur Verfügung gestellten 50 Millionen Euro für die Verbesserung der finanziellen Versorgung der Contergan-Betroffenen in die Stiftung einfließen können.

Der Betrag wird von der Grünenthal GmbH bis zum 15. Juli 2009 auf das Stiftungskonto eingezahlt.

Grünenthal begrüßt das geänderte Conterganstiftungsgesetz. Es ist auch Ausdruck des stetigen Dialogs zwischen allen Beteiligten mit dem Blick auf das realistisch Machbare. Das Unternehmen sieht wesentliche Forderungen der Contergan-Betroffenen, vertreten durch den Bundesverband Contergangeschädigter e. V., umgesetzt.

Durch die gemeinsamen Anstrengungen des Bundes und der Grünenthal GmbH stehen den Betroffenen ab sofort 100 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel und die Zinserträge sollen durch regelmäßige Sonderzahlungen an die Betroffenen ausgezahlt werden. Das Geld wird zusätzlich zu den Rentenzahlungen zur Verfügung gestellt, die bereits Mitte des vergangenen Jahres verdoppelt wurden. Da sowohl die Rentenleistungen als auch die Sonderzahlungen nicht auf weitere mögliche Sozialleistungen angerechnet werden, hat sich die finanzielle Versorgungssituation der in Deutschland lebenden Contergan-Betroffenen eindeutig verbessert.

Quelle: Grünenthal GmbH

 

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