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Anwaltverein sieht digitale Rechtsdienstleister nicht als Konkurrenz

Archivmeldung vom 06.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
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Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, sieht digitale Rechtsdienstleister nicht als Konkurrenz zur Anwaltschaft. "Durch die Tätigkeit dieser Unternehmen wird der staatlichen Justiz nichts weggenommen", sagte Schellenberg dem "Handelsblatt". Sie machten zwar die Ansprüche der Verbraucher zunächst außergerichtlich geltend.

"Wenn sich die in Anspruch genommenen Unternehmen aber weigern, geben die Legal-Tech-Anbieter die Fälle an Rechtsanwälte weiter, damit die Fälle vor ein Gericht kommen", so Schellenberg. "Damit schaffen sie sogar oft erst die Grundlage, damit die Justiz sich damit befasst." Als Beispiel nannte der DAV-Präsident die Internetplattform "Myright", die über 15.000 Klagen gegen VW ermöglicht hat. Auch das Fluggastrechteportal "Flightright" habe mehr als 30.000 Gerichtsentscheidungen erwirkt. Fünf Rechtsstreitigkeiten lägen derzeit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, sagte Schellenberg.

Damit unterschieden sich Legal-Tech-Anbieter von sonstigen alternativen Streitbeilegungsmechanismen, wie etwa Schlichtungsstellen, die das Ziel verfolgen, Verbraucherstreitigkeiten ohne staatliche Gerichte zu regeln. Eine staatliche Aufsichtsbehörde für die digitale Rechtsberatung, wie vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) vorgeschlagen, lehnt Schellenberg ab. Legal-Tech-Unternehmen "unterliegen schon einer Aufsicht, da sie mit ihrer Inkasso-Tätigkeit eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierte Tätigkeit vornehmen", sagte Schellenberg.

Die Aufsicht erfolge meist durch die örtlichen Oberlandesgerichte. Soweit Anwaltskanzleien ihre anwaltlichen Leistungen nur online anbieten, zum Beispiel Informationen zum Herunterladen gegen eine Lizenz, unterlägen diese der Aufsicht der örtlichen Rechtsanwaltskammer. Gleichwohl zeigte sich Schellenberg offen dafür, dass die Verbraucherzentralen mit ihren Marktwächtern digitale Rechtsdienstleister in den Blick nehmen. "Eine aufmerksame und neutrale Marktbeobachtung durch Verbraucherzentralen kann eine gute Hilfe für Verbraucher sein", sagte der DAV-Präsident. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass die Verbraucherzentralen diese Legal-Tech-Unternehmen auch als Konkurrenten betrachten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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