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Zwei Jahre auf Bewährung für Anton Schlecker

Archivmeldung vom 27.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Landgericht Stuttgart hat eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen den Gründer der Schlecker-Drogeriemärkte, Anton Schlecker, verhängt. Seine beiden Kinder sollen jeweils mehr als zweieinhalb Jahre in Haft, urteilte das Gericht am Montag.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anton Schlecker unter anderem betrügerischen Bankrott vorgeworfen. Sie hatte drei Jahre Haft für Schlecker gefordert. Den Kindern wurde außerdem Insolvenzverschleppung und Untreue vorgeworfen.

Der Drogeriegründer hatte die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Seine Drogeriemarktkette war 2012 in die Insolvenz gegangen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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