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"Wildpinkler" muss ins Gefängnis

Archivmeldung vom 08.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Foto: Bundespolizei
Foto: Bundespolizei

Montagabend wurde im Siegener Bahnhof durch die Bundespolizei ein Mann beim "Wildpinkeln" erwischt. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er per Haftbefehl gesucht wurde.

Kurz vor 22 Uhr beobachtete eine Streife der Bundespolizei einen jungen Mann im Siegener Bahnhof, der seine Notdurft öffentlich verrichtete. Die Beamten sprachen den Mann auf sein Fehlverhalten an und überprüften die Personalien. Neben der 35,- Euro Strafe für das Urinieren auf Bahnanlagen, kam ein Fahndungstreffer zum Vorschein: Die Staatsanwaltschaft Siegen ließ den 26 Jährigen seit Februar per Haftbefehl zwecks Strafvollstreckung wegen Eigentumsdelikten suchen. Der Straftäter aus Siegen wurde festgenommen und muss für 116 Tage ins Gefängnis.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (ots)

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