Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Deutsche Umwelthilfe erwirkt Zwangsgeldbeschluss des VG Stuttgart

Deutsche Umwelthilfe erwirkt Zwangsgeldbeschluss des VG Stuttgart

Archivmeldung vom 29.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Durch einen heute zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 hat dieses dem Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn es nicht bis zum 1. Juli 2019 Fahrverbote für Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufnimmt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018, welches eine schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerts von 40 µg/m3 fordert, ist - so das Gericht - zu erfüllen. Weitere geplante Maßnahmen wie der Aufbau von Luftfiltersäulen seien in ihrer Wirkung nicht ansatzweise vergleichbar mit denen eines zonalen Fahrverbots für Euro 5-Diesel-Fahrzeuge.

Mit Blick auf die beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt das Gericht fest: "(...) der neuen Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass ein Verkehrsverbot grundsätzlich ausgeschlossen wäre. (...) Vor diesem Hintergrund rechtfertigt die Einführung des § 47 Abs. 4a BImschG in Verbindung mit den vorgelegten Prognosen auch nicht das Absehen von Fahrverboten von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 in der gesamten Umweltzone."

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wann endlich versteht die grün-schwarze Landesregierung, dass Recht und Gesetz auch dann einzuhalten sind, wenn die schwäbischen Autokonzerne damit nicht einverstanden sind? Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat zugesagt, rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte zu beachten. Das fordert die Deutsche Umwelthilfe nun für die Menschen in Stuttgart ein. Die heutige Gerichtsentscheidung ist erneut eine schallende Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung, die sich bisher weigert, die weiterhin betrügerisch agierende Autoindustrie in die Pflicht zu nehmen. Diese muss nun den betroffenen Diesel-Fahrern helfen und über die Sommermonate eine Hardware-Nachrüstung für alle betroffenen Diesel-Fahrzeuge durchführen."

Da das Bundesverwaltungsgericht die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1. September 2019 als zulässig und bei Belastungen wie in Stuttgart als unverzichtbar angesehen hat, müssen die Fahrverbote für die Fahrzeugklasse Euro 5 aus Sicht der DUH spätestens zum 1. September 2019 in Kraft treten.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertreten hat, ergänzt: "Recht bleibt Recht. Das Verwaltungsgericht weicht von diesem Grundsatz auch in neuer Besetzung der Richterbank nicht ab. Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. Angesichts der unnötig emotionalen Debatte in Stuttgart ist es ein gleichwohl wichtiges Signal."

Links: Beschluss des VG Stuttgart: http://l.duh.de/p190429b

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte durch in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige