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Mehr Information auf Lampenverpackungen ab 1. September 2010 - es kommt auf Lumen an

Archivmeldung vom 06.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Christoph Seidel / Megaman IDV
Bild: Christoph Seidel / Megaman IDV

Am 1. September 2010 tritt die zweite Stufe des EU-Glühlampenausstiegs in Kraft. Dadurch werden haushaltsübliche 75 Watt Glühlampen vom Markt verschwinden. Hinzu kommen umfassende Verpackungsbestimmungen, mit denen die EU die Verbraucherinformation beim Kauf von Energiesparlampen verbessern will.

"Die meisten dieser Angaben sind allerdings bei Marken-Energiesparlampen bereits üblich", sagt Christoph Seidel, Pressesprecher des Lampenherstellers Megaman.

Neben dem bekannten EU-Energieeffizienzzeichen müssen zum Beispiel die Lebensdauer, die Lichtfarbe, die Schaltfestigkeit, die Aufstartzeit und der Quecksilbergehalt angegeben sein. Werden auf der Verpackung die neuen Lampen den alten Glühlampen gegenübergestellt, sind bestimmte Vergleichsregeln einzuhalten.

Der deutlichste Hinweis auf eine sparsame Lampe ist nach wie vor das EU-Energielabel. Eine Energiesparlampe erfüllt die beste Effizienzklasse A, eine Glühlampe entspricht nur Klasse E.

In einem wichtigen Punkt muss sich der Verbraucher umgewöhnen. Das Maß für die Helligkeit einer Energiesparlampe ist nicht die Watt-Zahl, sondern die Lumen-Angabe. Je mehr Lumen eine Lampe hat, umso heller ist sie. Seidel rät dazu, die Packungsangaben sorgfältig zu vergleichen. "Beispielsweise muss eine 11 Watt Energiesparlampe mindestens 531 Lumen haben. Aber bessere Modelle bringen bei gleichem Stromverbrauch bis zu 700 Lumen, sie sind also viel lichtstärker."

Die Verpackungen der Bestandsware im Handel ist von der Neuregelung noch nicht betroffen.

Quelle: MEGAMAN Energiesparlampen - IDV GmbH

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