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Bundesgerichtshof: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik

Archivmeldung vom 21.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Passagiere haben bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag.

Ein Arbeitskampf der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein unabwendbares Ereignis, eine Zahlungspflicht bestehe daher nicht. Geklagt hatten zwei Reisende, weil ihre Flüge mit der Lufthansa aus den USA nach Deutschland im Oktober 2010 wegen eines Streiks gestrichen worden waren. In den unteren Instanzen war die Rechtsprechung bislang durchaus unterschiedlich. So war das Landgericht Köln der Auffassung, dass die Pflicht zur Zahlung eines Ausgleichs auch bei einem Pilotenstreik besteht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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