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Schweigerecht für Kranke - Gleichbehandlungsgesetz gibt chronisch Kranken bei Arbeitssuche mehr Chancen

Archivmeldung vom 01.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Frage nach einer Schwerbehinderung bei einem Einstellungsgespräch ist nach Ansicht des Stuttgarter Experten für Arbeitsrecht Oliver Ebert seit dem "Allgemeinen Gleichstellungsgesetz", das seit August 2006 gilt, nicht mehr zulässig. Wer trotzdem gefragt werde, müsse nicht wahrheitsgemäß Auskunft geben.

"Ich empfehle den Leuten, nichts zu erzählen", sagt der Arbeitsrechtler in der "Apotheken Umschau". Vor diesem Gesetz musste jeder, der einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hatte, wahrheitsgemäß Auskunft geben. Für Ebert ist dies nun überholt. "Es gibt dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung", räumt er ein. Er gehe aber davon aus, dass das Bundesarbeitsgericht in absehbarer Zukunft ein Urteil zugunsten der Arbeitnehmer fällen werde. Es bleibt aber beim Recht der Arbeitgeber, zu wissen, wenn Angestellte ihre Aufgaben voraussichtlich nur schwer eingeschränkt wahrnehmen können.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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